New Delhi. Während einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) erhob die Wahlkommission (EC) einen bedeutenden Vorwurf zum laufenden Sonderüberprüfungsverfahren (Special Intensive Revision, SIR) der Wählerlisten in Westbengalen. Die Kommission erklärte, es gebe Anzeichen für politische Einmischung in diese Sonderüberprüfung, was Fairness und Transparenz beeinträchtigen könnte.
Die EC informierte das Gericht, dass die Sonderüberprüfung ein regulärer und gesetzlicher Prozess sei, der darauf abziele, die Namen berechtigter Wähler hinzuzufügen und unberechtigte Namen zu entfernen. Die Kommission berichtete, während dieses Verfahrens seien auf lokaler Ebene Versuche unternommen worden, Druck durch einige Organisationen und politische Kräfte auszuüben. Die EC bat das Gericht, ihr zu erlauben, ihre Arbeit unabhängig zu erledigen, um die Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses zu wahren.
Die Wahlkommission reichte am Donnerstag eine eidesstattliche Versicherung beim Supreme Court zum laufenden SIR-Verfahren in Westbengalen ein. Darin teilte die EC dem Gericht mit, dass in Bengalen anhaltende politische Einflussnahme stattfinde.
Die EC führte aus, der SIR-Prozess sei in anderen Bundesstaaten ohne größere Vorfälle oder Behinderungen abgeschlossen worden, doch die Situation in Westbengalen sei anders. Dort komme es zu Gewalt gegen Wahlbeamte. Diese erhielten Drohungen. Es seien Bedingungen geschaffen worden, unter denen Wahlbeamte nicht arbeiten könnten.
Die EC behauptete, die lokale Polizei habe es generell vermieden, auf Beschwerden von Wahlstellenleitern (Booth Level Officers, BLOs) hin First Information Reports (FIRs) aufzunehmen. In vielen Fällen seien Anzeigen erst nach Intervention der Bezirkswahlbeauftragten (District Election Officers) registriert worden. Die Landesregierung habe die Anweisungen der EC absichtlich nicht befolgt.
Die EC berichtete, dass am 24. November 2025 Demonstranten versucht hätten, gewaltsam in das Büro des Chefwahlbeauftragten in Kolkata einzudringen, Polizeisperren durchbrochen, das Büro verwüstet und die Bewegungsfreiheit der Beamten behindert hätten. Trotzdem seien keine Maßnahmen gegen die Protestierenden ergriffen worden.
Während der Anhörung warfen die Kläger vor, der SIR-Prozess könne Wähler bestimmter Bevölkerungsgruppen benachteiligen. Hierzu stellte die Kommission klar, dass alle Arbeiten nach festgelegten Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt würden. Die EC erklärte, für Transparenz sei das Verfahren für Einwände und Beanstandungen offen, und jeder Wähler erhalte innerhalb der festgelegten Frist die Gelegenheit, seinen Standpunkt darzulegen.
Der Supreme Court hat nach Anhörung der Argumente beider Seiten eine detaillierte Stellungnahme angefordert. Das Gericht stellte auch fest, dass die Reinheit der Wählerliste in einem demokratischen Prozess äußerst wichtig sei und jede Art politischer Einmischung eine ernste Angelegenheit darstelle.
Der Fall ist auch deshalb bedeutsam, weil Änderungen in der Wählerliste die Wahlergebnisse direkt beeinflussen können. In den kommenden Tagen werden alle Blicke auf die nächste Anhörung und mögliche Anordnungen des Supreme Court gerichtet sein.