Am 11. August haben das Finanzministerium und das Bildungsministerium die „Verwaltungsmaßnahmen für Fördermittel zur Entwicklung der frühkindlichen Bildung“ (im Folgenden als „Maßnahmen“ bezeichnet) überarbeitet und veröffentlicht. Die Regelungen traten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Laut den „Maßnahmen“ sollen die Fördermittel dazu dienen, hochwertige frühkindliche Bildung auszubauen und zu verbessern. Dazu gehören:

  • Schließung von Versorgungslücken,
  • Beibehaltung eines gemeinwohlorientierten Ansatzes,
  • Ausbau des Angebots an inklusiven Bildungsmöglichkeiten,
  • Bau und Sanierung öffentlicher Kindergärten,
  • Standardisierung des Betriebs von Kindergärten in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft (z. B. durch Behörden, Unternehmen oder Gemeinden),
  • Förderung inklusiver privater Kindergärten.

Zudem sollen die Mittel eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage für inklusive frühkindliche Bildung schaffen. Dies umfasst:

  • Festlegung von Pro-Kind-Finanzierungsstandards für öffentliche Kindergärten bzw. Betriebskostenzuschüssen für inklusive private Einrichtungen,
  • Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus,
  • Unterstützung von Förderprogrammen für Kinder aus einkommensschwachen Familien, Waisen und Kinder mit Behinderungen, um deren Zugang zu frühkindlicher Bildung zu sichern.

Besonderes Augenmerk legen die „Maßnahmen“ auf die kostenfreie frühkindliche Bildung:

  • Befreiung von Betreuungs- und Bildungsgebühren für berechtigte Kinder in öffentlichen Kindergärten,
  • Gebührenreduktion für Kinder in zugelassenen privaten Kindergärten – orientiert an den Standards für vergleichbare öffentliche Einrichtungen vor Ort.