Oberster Gerichtshof lehnt Petition zur Einführung einer Wahlpflicht ab

Oberster Gerichtshof zur Wahlpflicht: Eine bemerkenswerte Petition gelangte vor den Obersten Gerichtshof Indiens. Sie forderte, die Stimmabgabe zur Pflicht zu machen und Sanktionen für vorsätzliche Nichtwähler vorzusehen, etwa den Entzug staatlicher Leistungen. Die Richterbank unter Vorsitz des Obersten Richters lehnte die Verhandlung der Petition jedoch ab. Die Begründung: Niemand könne zur Wahl gezwungen werden. Das Wahlrecht besitze in einer Demokratie zwar großen Wert; man könne die Menschen dafür sensibilisieren, aber nicht gesetzlich dazu nötigen.

„Kein Zwang zur Wahl“

Der Anwalt des Petenten argumentierte, das Gericht könne die Wahlkommission anweisen, ein Komitee einzusetzen und die staatlichen Vergünstigungen für jene zu beschneiden, die ohne triftigen Grund nicht wählen gingen. Der Oberste Richter hinterfragte die Praktikabilität dieses Vorschlags. Er entgegnete: „Wenn eine arbeitende Person aufgrund ihres Jobs nicht wählen kann – was sollen wir dann tun? Sollen wir ihre Verhaftung anordnen? In einer Demokratie erwartet man, dass alle wählen. Aber wie kann man Menschen dazu zwingen? Ob jemand wählt oder nicht, bleibt eine freie Willensentscheidung.“

Müssten die Richter selbst nach Westbengalen reisen?

Oberster Richter Surya Kant verwies auf das Beispiel seines Richterkollegen Bagchi: „Wenn Ihre Argumentation zuträfe, müsste Richter Bagchi nach Westbengalen reisen, um dort seine Stimme abzugeben – und das an einem Arbeitstag am Obersten Gerichtshof.“ Richter Bagchi ergänzte dazu: „Die Rechtsprechung ist ebenso wichtig wie die Wahl.“

Petition zurückgewiesen

Das Gericht stellte klar, dass es sich hier um eine politische Frage handle. Selbst wenn solche Regeln erlassen werden sollten, sei dies nicht Aufgabe der Judikative, sondern allein Sache des Gesetzgebers. Der Petent könne sich bei Interesse an die zuständige Behörde wenden.