Die Chongqinger Bildungskommission hat die „Durchführungsmaßnahmen für die Immatrikulation an allgemeinen Hochschulen in Chongqing im Jahr 2026 (Entwurf zur Kommentierung)“ veröffentlicht. Diese legen detaillierte Regelungen für die diesjährige Hochschulaufnahmeprüfung in den Bereichen Anmeldebedingungen, Bewerbung, Zulassung und Sonderzulassungsverfahren fest.

Prüfungen beginnen am 7. Juni; mündliche Fremdsprachenprüfung am 10. Juni

Die einheitliche Hochschulaufnahmeprüfung in Chongqing folgt dem „3+1+2“-Modell. Dies umfasst drei landesweit einheitliche Prüfungsfächer: Chinesisch, Mathematik und eine Fremdsprache. Zusätzlich wählen die Schüler drei Fächer aus den sechs Fächern der „Ordentlichen Oberschul-Akademischen Eignungsauswahlprüfung“. Dabei sind Physik und Geschichte die Fächer der ersten Wahl, von denen die Kandidaten genau eines wählen müssen. Die vier Fächer Politik, Geographie, Chemie und Biologie sind die Fächer der zweiten Wahl, von denen genau zwei gewählt werden müssen.

Die landesweit einheitlichen Prüfungen finden am gesamten 7. Juni und am Nachmittag des 8. Juni statt. Die Prüfungen der „Ordentlichen Oberschul-Akademischen Eignungsauswahl“ sind für den Vormittag des 8. Juni und den gesamten 9. Juni angesetzt. Jede dieser Prüfungen dauert 75 Minuten.

Besonders zu beachten ist, dass Bewerber für Fremdsprachenstudiengänge zusätzlich die mündliche Fremdsprachenprüfung ablegen müssen. Diese ist für den 10. Juni vorgesehen.

Zeitplan der Ordentlichen Oberschul-Akademischen Eignungsauswahlpr��fungen in Chongqing
Zeitplan der Ordentlichen Oberschul-Akademischen Eignungsauswahlpr��fungen in Chongqing.

Abschaffung separater Anmeldeklausel für Kinder von Spitzenkr��ften; Anpassung und Streichung von Sonderzulassungsprogrammen für finanziell benachteiligte Studenten

Um Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten und nach dem Prinzip „dreijährige Vorankündigung“ sehen die Maßnahmen vor, ab dem Jahr 2029 die separate Anmeldeklausel für Kinder von hochqualifizierten Fachkr��ften abzuschaffen. Für diese Gruppe wird es dann keine separaten Anmeldebedingungen mehr für die Hochschulaufnahmeprüfung geben.

Die Sonderzulassungsprogramme für finanziell benachteiligte Studenten werden angepasst und gestrichen. Basierend auf Änderungen in relevanten politischen Dokumenten der Stadtverwaltung legen die Maßnahmen fest, dass ab 2026 das städtische Programm zur Ausbildung von Grundschullehrern für ländliche Gebiete und das Programm zur kostenfreien Ausbildung von Medizinstudenten mit Verpflichtung zum ländlichen Einsatz keine separaten Zulassungspläne mehr für Absolventen aus Haushalten ohne Beschäftigung, aus ehemals armen Haushalten oder aus städtischen bzw. ländlichen Familien mit niedrigem Einkommen vorsehen werden.

Nach dieser Anpassung können solche Kandidaten weiterhin als normale Bewerber für Programme mit Verpflichtung zur späteren Tätigkeit in bestimmten Bereichen, wie „Allgemeinlehrer“ oder „Allgemeinmediziner“, bewerben. Ihre Zulassungschancen werden durch die Streichung der Sonderprogramme nicht verringert.

Bei mehreren Bonuspunkten zählt nur der höchste Einzelwert; Maximum sind 20 Punkte

Die Maßnahmen klären auch die Vergünstigungen bei der Zulassung. Kandidaten, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, erhalten einen bestimmten Punktebonus auf ihre Gesamtprüfungspunktzahl. Qualifiziert sich ein Kandidat für mehrere Boni, wird nur der höchste Einzelbonus angerechnet; eine Kombination ist nicht möglich:

  • Selbstständige Ex-Soldaten sowie Rückkehrer aus dem Ausland, Kinder von Überseechinesen, Kinder von zurückgekehrten Überseechinesen etc. können einen Bonus von 5 Punkten erhalten.
  • Angehörige ethnischer Minderheiten, die während ihrer Oberschulzeit drei Jahre lang einen vollständigen Haushalts- und Schulregistrierungsstatus in den von Minderheiten konzentriert bewohnten Gebieten Chongqings (einschließlich autonomer Kreise und ethnischer Gemeinden) hatten und tatsächlich dort zur Schule gingen, erhalten 10 Punkte. Leben und lernen sie in anderen Gebieten der Stadt, beträgt der Bonus 5 Punkte.
  • Kandidaten, die bei den „Fünf Kleinen“-Wettbewerben (für Jugendliche in Naturwissenschaften und Technik) auf nationaler Ebene einen ersten oder zweiten Preis erzielt haben, oder Kandidaten, die bei internationalen Olympiaden in Naturwissenschaften oder Informatik eine Medaille gewonnen haben, erhalten 10 Punkte.
  • Kandidaten, die den Titel „Vorbildlicher junger Pionier der Provinzebene“ oder höher tragen, erhalten 10 Punkte.
  • Kandidaten, die bei nationalen Sportveranstaltungen für Mittelschüler die ersten sechs Plätze belegen oder bei nationalen Jugendmeisterschaften die ersten drei Plätze erreichen, erhalten 15 Punkte.
  • Kandidaten, die bei internationalen Sportwettkämpfen oder nationalen Sportveranstaltungen die ersten sechs Plätze belegen, erhalten 20 Punkte.