Lalu Hadrian, stellvertretender Vorsitzender der Kommission X des Repräsentantenhauses der Republik Indonesien, hat sich zu einer beim Verfassungsgericht eingereichten Klage geäußert. Diese betrifft die Verwendung von Mitteln aus dem Bildungsetat im Staatshaushalt 2026 für das Programm „Kostenlose nahrhafte Mahlzeiten“.
Laut Lalu verfolgt das Programm „Kostenlose nahrhafte Mahlzeiten“ Ziele, die mit den Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der menschlichen Ressourcen übereinstimmen, insbesondere bei der Bekämpfung von Wachstumsverzögerungen (Stunting) bei Schulkindern.
Er vertritt jedoch die Ansicht, dass die Finanzierung dieses Programms nicht vollständig aus der Bildungsbudget-Zuweisung getragen werden sollte.
„Wir in Kommission X des Repräsentantenhauses unterstützen natürlich das edle Ziel des Programms ‚Kostenlose nahrhafte Mahlzeiten‘, die Ernährung zu verbessern und Wachstumsverzögerungen bei Schulkindern zu verhindern. Dieses Programm ist eine wichtige Investition in die Qualität der zukünftigen menschlichen Ressourcen“, sagte Lalu.
Er schlug vor, dass die Finanzierung des Programms aus ressortübergreifender Zusammenarbeit stammen sollte, einschließlich des Gesundheitsbudgets und sozialer Hilfsleistungen.
Seiner Meinung nach kann dieses Schema ein Gleichgewicht zwischen den Regierungsprogrammen wahren.
„Wir sind der Auffassung, dass die Finanzierung für das Programm ‚Kostenlose nahrhafte Mahlzeiten‘ aus einer angemesseneren Budget-Zusammenarbeit stammen sollte, nicht einfach aus dem Bildungsetat entnommen werden“, erklärte er.
Lalu hofft, dass der Fokus des Bildungsetats weiterhin auf den primären Bedürfnissen des Bildungssektors liegt. Dies hält er für wichtig, damit die Verbesserung der Lernqualität nicht beeinträchtigt wird.
„Die Hoffnung ist, dass dadurch der Fokus und der Anteil des Bildungshaushalts gewahrt bleiben und er rein für die Stärkung der Kernqualität des Lernens verwendet wird – wie die Verbesserung der Lehrer-Kompetenz, die Sanierung von Einrichtungen und Infrastruktur, Stipendien und andere Bildungsprogramme. So können alle Programme optimal laufen und sich gegenseitig ergänzen“, schloss er.
Zuvor hatte eine Gruppe von Bürgern Klage gegen das Gesetz Nr. 17 von 2025 über den Staatshaushalt 2026 beim Verfassungsgericht eingereicht.
Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen 40/PUU-XXIV/2026 registriert und beantragt, dass der Bildungsetat nicht für das Programm „Kostenlose nahrhafte Mahlzeiten“ verwendet wird.
Dem eingereichten Antrag zufolge schätzen die Kläger, dass die Zuweisung des Bildungsetats für das Programm im Staatshaushalt 2026 bei 223 Billionen IDR liegt, was etwa 29 Prozent des gesamten Bildungsetats von 769,1 Billionen IDR entspricht.
„Da ein so großer Betrag durch das Programm ‚Kostenlose nahrhafte Mahlzeiten‘ verbraucht wird, werden die Mittel für den Bildungsbetrieb gekürzt. Unterdessen sind die Probleme der Ungleichheit beim Bildungszugang und der Lehrer-Wohlstand bis heute unzureichend. Es gibt viele potenzielle Schüler, die aufgrund fehlender Mittel keinen Zugang zur Grundbildung haben“, so die Kläger.