Im September dieses Jahres hat der Shanghai-Zoll drei Projekte zur „effizienten Abwicklung von Angelegenheiten“ eingeführt, um häufige Anliegen von Unternehmen zu adressieren: die Änderung und Stornierung von Zollerklärungen, Steuererstattungen für Ausreisende sowie den Versand und Empfang von internationalen Postsendungen. Diese Initiative fördert den Wechsel der Dienstleistungen von der „Bearbeitung vor Ort“ zur „Online-Abwicklung“.

Kürzlich hat der Shanghai-Zoll eine aktualisierte Version dieser Anwendungen vorgestellt und drei weitere Initiativen gestartet: Online-Anträge für Selbstanzeigen, erleichterte Zollabfertigung für importierte Kosmetikmuster und eine vereinfachte Abwicklung für die Launch-Economy von Konsumgütern. Durch intelligente Lösungen, Prozessvereinfachung und den Wegfall von Formalitäten sollen diese Reformen weiterhin praktische Bedürfnisse von Unternehmen adressieren und Herausforderungen lösen.

Die erste Reihe der Projekte zur „effizienten Abwicklung“ hat seit ihrer Einführung bedeutende Ergebnisse erzielt. Über 20.000 Unternehmen haben eine Blockchain-basierte digitale Identitätszertifizierung (DID) aktiviert und bearbeiten Änderungen und Stornierungen von Zollerklärungen online mit einer mehr als verdoppelten Effizienzsteigerung. Die Maßnahmen zur „Bündelung und Kodierung“ von Steuererstattungen wurden auf andere Wirtschaftsstandorte in der Jangtse-Delta-Region ausgeweitet. Der Zollbezirk Shanghai bearbeitet über die Hälfte aller nationalen Steuererstattungsüberprüfungen. Die „All-in-One“-Plattform für internationale Postsendungen hat fast 9.000 Absender und Empfänger abgewickelt und dabei etwa 250.000 Yuan an Zollabwicklungskosten eingespart.

Bei den neu eingeführten Anwendungen erreicht die Online-Selbstanzeige einen Service-Upgrade durch „drei Transformationen für drei Absicherungen“: Erstens bieten „standardisierte“ Prozesse den Unternehmen Planungssicherheit, da das System die Anforderungen und notwendigen Unterlagen für jeden Schritt klar definiert. Dies ermöglicht auch Einsteigern eine reibungslose Bedienung und erfüllt die Bedürfnisse großer Unternehmen nach „einheitlicher externer Kommunikation und eigenständiger Einreichung“. Zweitens bietet die „vereinfachte“ Bearbeitung den Unternehmen Bequemlichkeit, da Zollbeamte bei der Online-Prüfung direkt angeben können, welche Unterlagen nachzureichen sind, und so Unternehmensbesuche durch Datenaustausch ersetzt werden. Drittens sorgt eine „qualitativ optimierte“ Koordination für Ruhe bei den Unternehmen, da Zollbeamte bei komplexen Fragen über eine „Expertenberatung“ sofort Unterstützung von Fachbehörden einholen können, um Herausforderungen präzise zu lösen.

Bemerkenswert ist, dass die „Bekanntmachung zur Behandlung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Selbstanzeige steuerlicher Verstöße“ (Bekanntmachung 194), die die Generalverwaltung des Zolls am 11. Oktober dieses Jahres herausgegeben hat, offiziell in Kraft getreten ist. Diese verlängert die Fristen für Strafbefreiungen weiter und optimiert die Befreiungsbedingungen. Die Kombination aus Online-Anträgen und den neuen Richtlinien wird die Vorteile der Selbstanzeige weiter verstärken.

Die neu eingeführte, erleichterte Zollabfertigung für importierte Kosmetikmuster konzentriert sich auf drei Aspekte – Inspektion, Überwachung und Service – und bietet integrierte Unterstützung für die grenzüberschreitende Beauty-Forschung und -Entwicklung. Zur Entlastung bei Inspektionen sind qualifizierte Labor-Test- und Forschungs- und Entwicklungsmuster von Kosmetika von der Inspektion chinesischer Etiketten und der Laborprobenahme befreit. Für die Risikoklassifizierung wurde ein Einstufungsmechanismus „Unternehmensbonität + Probenrisiko“ eingerichtet, der eine verstärkte Nachüberwachung für gut geführte Unternehmen mit langfristigen Probenimporten vorsieht und die beste Zollabfertigung gewährt. Für Online-Dienste nutzt die Initiative die „Internet + Zoll“-Plattform, um integrierte Dienstleistungen wie Geschäftsberatung, Online-Anträge und Echtzeitabfragen bereitzustellen.

Eine weitere neu gestartete Anwendung, die „Launch-Economy“ für Konsumgüter, nutzt das innovative Modell des Shanghai-Zolls „Whitelist + differenzierte Konformitätsbewertung“, um die Etablierung der Marke „Launch Shanghai“ zu unterstützen. Bei diesem Modell empfehlen lokale Handelsabteilungen wichtige Unternehmen und neue Produkte, woraufhin der Zoll Sicherheitsrisikobewertungen vornimmt und eine kategorisierte Überwachung durchführt. Ausstellungsstücke für Erstpräsentationen und Debüts sowie kleine Chargen von 20 Artikeln oder weniger können durch „Konformitätszusicherung“ einer schnellen Inspektion und Freigabe unterzogen werden. Bei Mengen von mehr als 20 Artikeln wird eine schnelle Inspektion und Freigabe auf der Grundlage von Laborberichten und der „Konformitätszusicherung“ gewährt. Die aktuelle „Whitelist“ umfasst 27 multinationale Konzernzentralen, 44 international renommierte Marken und über 20.000 Arten von Launch-Konsumgütern.