Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Familien
Wenn ältere Familienmitglieder nicht mehr mobil sind – können ihre Kinder dann Medikamente für sie abholen? Kann ich das Geld meiner Krankenversicherung für Angehörige nutzen? Nach Einrichtung des „Familiengemeinschaftsmodells“ – wessen Karte (Code) muss für Behandlung und Medikamentenkauf verwendet werden? Welche Folgen hat es, nicht die eigene Krankenversicherung für Behandlungen zu nutzen?
1. Können Kinder Medikamente für mobilitätseingeschränkte ältere Angehörige abholen?
Ja. §17 Abs. 2 der „Verordnung über die Überwachung und Verwaltung der Mittel des Gesundheitsfonds“ stellt klar: „Bei besonderen Umständen, die eine Bevollmächtigung zum Medikamentenkauf erforderlich machen, müssen Ausweisdokumente sowohl des Auftraggebers als auch des Beauftragten vorgelegt werden.“ Daher können Kinder für mobilitätseingeschränkte ältere Angehörige Medikamente besorgen.
Wessen Krankenversicherungscode wird bei der Vertretung verwendet?
- Bei elektronischen Codes: Binden Sie den Code des Angehörigen über das „Familiengemeinschaftskonto“ und zeigen Sie diesen bei der Anmeldung vor.
- Bei physischen Karten: Bringen Sie die Gesundheitskarte des Angehörigen mit, melden Sie diesen an und führen Sie Ihre eigenen Ausweisdokumente mit.
Beispiel: Wenn Herr Li für seinen Vater Medikamente abholt, kann er dessen Code über das Familiengemeinschaftskonto binden und direkt mit dem Smartphone scannen.
2. Kann ich mein Krankenversicherungsguthaben für ältere Angehörige nutzen?
Das Guthaben auf Ihrem persönlichen Krankenversicherungskonto kann über das Familiengemeinschaftsmodell für nahe Angehörige genutzt werden. Voraussetzungen:
- Ihre Angehörigen müssen selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein
- Sie müssen das Familiengemeinschaftsmodell eingerichtet haben
Wichtig: Nur das Guthaben Ihres persönlichen Kontos kann geteilt werden, nicht die Mittel des gemeinsamen Versicherungspools.
3. Wessen Code wird nach Einrichtung der Familiengemeinschaft verwendet?
Geld kann geteilt werden – Codes jedoch nicht! In jedem Fall müssen Behandlung und Medikamentenkauf mit dem eigenen Code des Patienten erfolgen. Die Familiengemeinschaft betrifft ausschließlich das Guthaben, nicht die Versichertenkarte. Das Prinzip „individuelle Versicherung, individuelle Leistungen“ bleibt unverändert.
4. Folgen bei Nutzung fremder Krankenversicherungen
Die Nutzung fremder Krankenversicherungen für Behandlungen stellt „Missbrauch durch Identitätstäuschung“ dar und kann haben:
- Vorläufige Sperrung der Online-Abrechnung
- Strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Verstößen
- Dokumentation in Ihrer Krankengeschichte, was spätere Behandlungen beeinflussen kann
Zusammenfassend: Das Guthaben persönlicher Konten kann geteilt werden, aber die Krankenversicherungscodes dürfen niemals von anderen genutzt werden!