Gericht in Frankfurt: Apple Watch ist nicht CO₂-neutral
Laut einer Bekanntgabe eines Frankfurter Landgerichts vom 26. August warb Apple online damit, dass die Uhr sein „erstes CO2-neutrales Produkt“ sei. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Werbeaussage nicht ausreichend belegt und somit ein Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht war.
Ein CO2-neutrales Produkt zeichnet sich dadurch aus, dass sein gesamter Lebenszyklus – von der Gewinnung der Rohstoffe über die Herstellung und Nutzung bis zur Entsorgung – die Netto-Menge an Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre nicht erhöht. Dies wird erreicht, indem Emissionen minimiert und unvermeidbare Emissionen durch die Unterstützung zertifizierter Klimaprojekte ausgeglichen werden.
Unternehmen ermitteln den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte durch eine sogenannte „Lebenszyklusanalyse“, steigern die Energieeffizienz, setzen erneuerbare Energien ein und kompensieren verbleibende Emissionen durch den Kauf von Kohlenstoffzertifikaten.
Apple stützte seine Behauptung auf ein Aufforstungsprojekt mit Eukalyptusbäumen in Paraguay, das zur Kompensation von Emissionen dienen sollte. Eine Gruppe von Umweltaktivisten verklagte Apple jedoch wegen dieser Werbung für die Smartwatch.
Sie argumentierten, dass die Eukalyptus-Monokultur der Biodiversität schade und enorme Wassermengen verbrauche, was ihr den Beinamen „grüne Wüste“ eingebracht habe.
Das Frankfurter Gericht führte weiter aus, dass der von Apple unterzeichnete Pachtvertrag für die Flächen nach 2029 für bis zu 75 % der Fläche nicht garantiert sei und das Unternehmen eine Vertragsverlängerung nicht sicherstellen könne. Das Gericht argumentierte: „Eine sichere Zukunft für die Fortführung des Aufforstungsprojekts ist nicht gewährleistet.“
Ein Sprecher äußerte, das Urteil des Landgerichts unterstütze „grundsätzlich Apples rigorosen Ansatz zur CO₂-Neutralität“. Er wollte sich nicht dazu äußern, ob das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegen wird.
Apple kündigte jedoch an, die Kennzeichnung „CO2-neutral“ für die Apple Watch entfernen zu wollen, um einer EU-Verordnung zu entsprechen, die voraussichtlich im September 2026 in Kraft tritt. Bereits im Juni hatte Apple argumentiert, die Klage in Deutschland drohe „glaubwürdige Klimamaßnahmen von Unternehmen zu untergraben, die die Welt dringend benötigt“.
Neben Apple haben auch Meta und Microsoft in ähnliche Aufforstungsprojekte in Lateinamerika investiert, um sich Kohlenstoffzertifikate zu sichern.
Mit dem Ziel, seine Gesamtinvestitionen in den USA in den nächsten vier Jahren auf 600 Milliarden US-Dollar zu erhöhen, unternimmt Apple strategische Schritte, um seine Lieferkette zu verlagern („Onshoring“) und Handelszollrisiken zu vermeiden.