Das Bildungsministerium hat klare und organisierte Regeln für die Wiederholung von Prüfungen im dritten Semester aufgestellt.
Es bekräftigte, dass Entschuldigungen drei Tage nach Ende des Prüfungszeitraums nicht mehr akzeptiert werden und dass spezialisierte Ausschüsse unverzüglich damit beginnen werden, die von den Studierenden eingereichten Entschuldigungen gemäß den Vorschriften zu prüfen, die auf Fairness und Disziplin im Bildungsumfeld abzielen.
Das Ministerium stellte klar, dass die Möglichkeit, eine Prüfung zu wiederholen, in direktem Zusammenhang mit der Legitimität der vorgelegten Entschuldigung steht, und betonte die Notwendigkeit, offizielle Dokumente beizufügen, die den Fall des Schülers unterstützen, unabhängig davon, ob es sich um medizinische oder soziale Gründe oder um außergewöhnliche Umstände handelt.
Das Ministerium erläuterte, dass zu den zulässigen Entschuldigungen Gesundheitszustände gehören, die ausschließlich durch von der Plattform „Sehhaty“ genehmigte medizinische Berichte dokumentiert sind, der Tod eines Verwandten ersten Grades sowie außergewöhnliche Umstände, die die Begleitung einer kranken Person oder den Besuch von Behörden oder Gesundheitszentren zur gleichen Zeit wie die Prüfung erfordern, sofern ein Nachweis vorgelegt wird.
In diesem Zusammenhang hat das Ministerium die Folgen unentschuldigten Fehlens präzisiert und erklärt, dass ein Schüler, der eine Prüfung ohne offiziell anerkannte Entschuldigung versäumt, als „unvollständig“ gilt und eine zweite Prüfungsrunde ablegen muss.
It reaffirmed that if a student repeatedly misses the second