Ein neues Gesetz, das am 1. September in Kraft tritt, regelt gewerbliche Aktivitäten in gärtnerischen Non-Profit-Partnerschaften (SNT). Die Regierung verbietet beispielsweise die Errichtung von Hostels, Autowerkstätten, Lagerhallen, Pflanzenschulen, Läden und ähnlichen Einrichtungen auf diesen Flächen.
- Als Ausnahme dürfen Gärtner ihre Ernte verkaufen, jedoch ohne zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen. Die Fläche des Grundstücks darf 50 Hektar nicht überschreiten.
- Zudem wurde festgelegt, dass ab 2025 eine dreijährige Frist beginnt, in der Grundstückseigentümer ihre Flächen pflegen müssen (in einem mindestens gepflegten Zustand halten). Andernfalls drohen den Eigentümern Bußgelder oder die Enteignung ihres Landes.