Samosir. Der Regent von Samosir, Vandiko Timotius Gultom, wurde von Dr. Bilmar Sidabutar wegen des Verdachts auf falsche Aussage angezeigt.

„Ich habe gerade den Untersuchungsfortschrittsbescheid (SP2HP) angefordert“, erklärte Dr. Bilmar Sidabutar auf der Polizeistation von Samosir in der Danau-Toba-Straße in Pangururan.

Der ehemalige Leiter des Gesundheitszentrums Harian, der aus dem Staatsdienst entlassen wurde, erläuterte, dass seine Anzeige vom 5. Juni 2025 als öffentliche Beschwerde eingereicht wurde. Sie betrifft falsche Angaben in der Verordnung des Regenten von Samosir Nr. 233 von 2024, datiert auf den 2. August 2024.

Konkret heißt es in Punkt 1 der Verordnung, dass Dr. Bilmar Sidabutar Mitarbeiter des Gesundheitszentrums Harian angewiesen habe, Büroinventar zu entfernen und zu verlegen, wodurch Gegenstände abhanden gekommen seien.

Allerdings sagte Pestari Tamba, der damalige Leiter des Gesundheitszentrums Harian, während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Medan aus, dass kein Büroinventar fehle.

„Das ist die Grundlage unserer Anzeige gegen den Regenten von Samosir, da die Verordnung als Beweismittel vor Gericht verwendet wurde, aber im Widerspruch zu den Zeugenaussagen steht“, fügte Dr. Bilmar hinzu.

Der SP2HP mit der Nummer B/436/VIII/2025/Reskrim, datiert auf den 6. August 2025 und unterzeichnet vom Leiter der Kriminalabteilung, AKP Edward Sidauruk, zeigt die Professionalität der Polizei. „Wir hoffen, dass dieser Fall transparent aufgeklärt wird“, betonte er.

Der erste SP2HP, den Dr. Bilmar Delano Sidabutar erhielt, wurde aufgrund des Untersuchungsbefehls Nr. Sp.Lidik/295/VII/2025 vom 28. Juli 2025 ausgestellt, der sich auf die öffentliche Beschwerde vom 5. Juni 2025 bezieht.

Das Dokument beschreibt den Untersuchungsprozess, einschließlich der Befragung von Behörden und der Einholung von Aussagen der Zeugen Merry Banjarnahor, Ernawati Sihotang, Wanton Tamba und Cristina Sihotang.

Zuvor war Dr. Bilmar Delano Sidabutar ehrenhaft aus dem Staatsdienst entlassen worden – nicht auf eigenen Wunsch – im Zusammenhang mit der Verordnung des Regenten von Samosir Nr. 233/2024, die vom Beratungsgremium für den Staatsdienst (BPASN) bestätigt wurde.

Bilmar legte beim BPASN einen Verwaltungsantrag ein, der jedoch abgelehnt wurde. Stattdessen bestätigte das BPASN die Entscheidung des Regenten von Samosir.

Daraufhin ging er gerichtlich vor, zunächst vor dem Verwaltungsgericht und später vor dem Oberverwaltungsgericht. Das endgültige Urteil bestätigte jedoch, dass seine Entlassung aus dem Staatsdienst rechtmäßig war.