Hyderabad – Der Oberste Gerichtshof von Telangana hat die Landesregierung aufgefordert, zu begründen, warum Beamte als Verantwortliche für die Primären Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften (PACS) im gesamten Bundesstaat eingesetzt wurden. Die Regierung erhielt eine Vorladung im Zusammenhang mit einem Missachtungsverfahren, das vorbringt, die Ernennungen seien entgegen früherer Gerichtsbeschlüsse erfolgt.
Die Regierung hatte am 19. Dezember den Regierungserlass Nr. 597 herausgegeben, um Beamte als Verantwortliche für die PACS einzusetzen. Mehrere dagegen eingereichte Petitionen führten an, dass nach Ablauf einer Amtszeit keine Verantwortlichen mehr ernannt werden dürften und nur gewählte Personen diese Position einnehmen sollten. Der Oberste Gerichtshof hatte in diesen Verfahren zuvor einstweilige Anordnungen erlassen, um den Status quo zu wahren.
Anhörung zum Regierungserlass am 9. Februar
Die Kläger haben ein Missachtungsverfahren eingereicht. Sie argumentieren, die Herausgabe des Regierungserlasses Nr. 597 zur Ernennung der Verantwortlichen trotz bestehender Gerichtsbeschlüsse stelle eine Missachtung des Gerichts dar. Richterin P. Madhavi Devi vom Obersten Gerichtshof verhandelte kürzlich die von B. Pandu, dem Vorsitzenden der Rudraram Primary Agricultural Cooperative Credit Society (PACS), eingereichte Petition, die den Regierungserlass Nr. 597 anficht.
Vorladungen wurden an die Beklagten, die Kommissare der Abteilung für landwirtschaftliche Kooperation und andere ausgegeben. Der Anwalt der Kläger argumentierte, die Regierung habe den Erlass entgegen den früheren Status-quo-Anordnungen des Gerichts erlassen, was eine Missachtung darstelle. Er bat das Gericht, die Regierung anzuweisen, das alte Leitungsgremium bis zur Durchführung von PACS-Wahlen beizubehalten. Zudem forderte er das Gericht auf, ein Missachtungsverfahren gegen die Beamten einzuleiten, die den Erlass während des laufenden Rechtsstreits herausgegeben haben. Der Oberste Gerichtshof verschickte Vorladungen an die Beklagten und vertagte die nächste Anhörung auf den 9. Februar.