Neu-Delhi: Die Wahlkommission (EK) hat in einer eidesstattlichen Erklärung gegenüber dem Obersten Gerichtshof dargelegt, dass die Durchführung einer Besonderen Intensiven Überarbeitung (Special Intensive Revision, SIR) des Wählerverzeichnisses von Zeit zu Zeit ihr alleiniges Vorrecht sei. Wenn das Gericht hierzu Anweisungen erteile, greife es in diese Zuständigkeit ein.
In ihrer beim Gericht eingereichten Erklärung führte die Kommission aus, dass gemäß Artikel 324 der Verfassung die Erstellung der Wählerliste und deren regelmäßige Anpassung ausschließlich das Recht der Wahlkommission (EK) sei. Diese Aufgabe könne keiner anderen Institution und auch nicht dem Gericht übertragen werden.
Die Wahlkommission betonte, sie nehme ihre Verantwortung wahr und arbeite kontinuierlich daran, das Wählerverzeichnis transparent zu halten. Diese eidesstattliche Erklärung war eine Reaktion auf eine Petition des Anwalts Ashwini Kumar Upadhyay. In der Petition war gefordert worden, die Wahlkommission anzuweisen, in Indien, insbesondere vor Wahlen, eine SIR durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Politik des Landes ausschließlich von indischen Staatsbürgern bestimmt wird.
Am 5. Juli 2025 hatte die EK ein Schreiben an die Chief Electoral Officers (CEOs) aller Bundesstaaten und Unionsterritorien – mit Ausnahme von Bihar – gesandt, in dem sie anwies, die Vorbereitungen für eine SIR auf der Grundlage des Stichtags 1. Januar 2026 zu beginnen.
Wahlkommission: Änderung des Wählerverzeichnisses ist unser Recht
Gemäß Abschnitt 21 gibt es keine feste Frist für die Änderung des Wählerverzeichnisses. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Verpflichtung, die vor jeder allgemeinen Wahl, jeder Parlamentswahl oder jeder Nachwahl aufgrund eines freigewordenen Sitzes erfüllt werden muss.
Regel 25 macht deutlich, ob kleinere oder größere Änderungen am Wählerverzeichnis vorgenommen werden, hängt vollständig von der Entscheidung der Wahlkommission ab.
Die Gewährleistung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Wählerliste ist die gesetzliche Verantwortung der Wahlkommission. Daher wurde in Übereinstimmung mit der SIR-Anordnung vom 24. Juni 2025 gemäß dem Representation of the People Act von 1950 beschlossen, in verschiedenen Bundesstaaten eine SIR durchzuführen.
Nach dem Representation of the People Act von 1950 und den Wählerregistrierungsregeln von 1960 liegt es im Ermessen der Kommission, zu entscheiden, wann eine summarische Überarbeitung und wann eine intensive Überarbeitung durchgeführt wird.
Oberster Gerichtshof: Aadhaar als Identitätsnachweis prüfen
Am 8. September hatte der Oberste Gerichtshof erklärt, dass im laufenden SIR-Verfahren in Bihar der Aadhaar-Ausweis zwingend als Identitätsnachweis aufgenommen werden müsse. Die Wahlkommission wurde angewiesen, diese Anweisung bis zum 9. September umzusetzen.
Das Gericht stellte jedoch auch klar, dass der Aadhaar-Ausweis kein Nachweis für die Staatsbürgerschaft sei. Die EK wurde angewiesen, die Authentizität der bei der Aufnahme in die Wählerliste angegebenen Aadhaar-Nummer überprüfen zu können.
Kontroverse um SIR in Bihar
Dieses SIR-Verfahren findet in Bihar zum ersten Mal seit 2003 statt. Nach Angaben der EK besteht der Zweck der SIR darin, die Namen von Verstorbenen, Personen mit doppelten Wahlscheinen oder illegalen Einwanderern aus der Wählerliste zu streichen.
Oppositionsparteien jedoch behaupten, dieses Verfahren sei eine Verschwörung, um Menschen ihres Wahlrechts zu berauben. Gemäß der Bekanntmachung der EK vom 24. Juni soll die endgültige Wählerliste für Bihar am 30. September veröffentlicht werden.
Infolge dieses Verfahrens ist die Gesamtzahl der Wähler in Bihar von 79 Millionen auf 72,4 Millionen gesunken. Etwa 6,5 Millionen Namen wurden gestrichen.