Bekanntmachung des Allgemeinen Büros der Shanghaier Stadtverwaltung zur Veröffentlichung des „Aktionsplans für umfassende Reformen des Shanghaier Kohlenstoffmarkts (2026-2030)“
An alle Bezirksregierungen und alle Kommissionen, Ämter und Behörden der Stadtverwaltung:
Der „Aktionsplan für umfassende Reformen des Shanghaier Kohlenstoffmarkts (2026-2030)“ wurde von der Stadtregierung genehmigt und hiermit zur Umsetzung übermittelt. Bitte setzen Sie ihn gewissenhaft um.
Shanghai Kohlenstoffmarkt Umfassende Reform Aktionsplan (2026-2030)
Ziel dieses Aktionsplans ist die Verbesserung des Mechanismus für grünes und CO₂-armes Wachstum, die Etablierung und Stärkung eines Emissionshandelssystems, das sich an Shanghais Zielen für CO₂-Spitzenwerte und CO₂-Neutralität orientiert, den nationalen Kohlenstoffmarkt wirksam ergänzt und mit internationalen Kohlenstoffmarktregeln übereinstimmt. Es soll ein gut reguliertes, transparentes und breit partizipierendes Managementsystem für freiwillige Reduktionen von Treibhausgasemissionen aufgebaut, schrittweise ein auf den Kohlenstoffmarkt zentrierter Kohlenstoffpreismechanismus entwickelt und der Shanghaier Kohlenstoffmarkt zu einem Handels-, Finanz-, Preisbildungs- und Innovationszentrum für Kohlenstoff mit internationaler Ausstrahlung ausgebaut werden.
I. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz des Emissionshandelsmarkts
(1) Einrichtung und Verbesserung eines Systems zur Verwaltung der Gesamtemissionsmengen
Festlegung einer angemessenen Gesamtmenge an Kohlenstoffemissionszertifikaten und Aufbau eines Mechanismus zur Anpassung der Reservekontingente. Etablierung eines Zuteilungssystems für Kohlenstoffemissionskontingente, das mit dem Dual-Control-System für Gesamtemissionen und Emissionsintensität verknüpft ist. Pilotprojekte zur Gesamtkontingentkontrolle in Branchen mit relativ stabilen Emissionen, unter gleichzeitiger Reservierung von Entwicklungsspielraum für strategische Zukunftsbranchen.
(2) Schrittweise Ausweitung der Marktabdeckung
Umsetzung der Markterweiterung durch „Absenken von Schwellenwerten, Erweitern von Kategorien und Erhöhen von Typen“. Ab 2026 Absenkung der Management-Schwelle für energieintensive Branchen (z.B. Petrochemie, Rechenzentren) auf jährlich 10.000 Tonnen CO₂-Äquivalent und für die Wasserverkehrsbranche auf 80.000 Tonnen. Ab 2028 Einbeziehung öffentlicher Einrichtungen (z.B. Universitäten, Krankenhäuser) mit Emissionen ≥10.000 Tonnen CO₂-Äquivalent in das Marktmanagement und schrittweise Unterwerfung unter die Kontingentverwaltung. Prüfung der Einbeziehung nicht-CO₂-Treibhausgase wie Lachgas und Methan.
(3) Optimierung der Berechnungs- und Berichtsmethodiken für THG-Emissionen
Anpassung an internationale Berechnungsstandards, Umstellung von „Organisations-Kohlenstoff“ auf „Anlagen-Kohlenstoff“ in Schlüsselindustrien, Verfeinerung der Methodiken für den Bausektor. Förderung der „Produkt-Kohlenstoff“-Berechnung. Stärkung der Strom-Kohlenstoff-Synergiekontrolle, Entwicklung von Berechnungsregeln und Aktualisierungsmechanismen für Emissionsfaktoren in Bereichen wie Strom und Wärme. Entwicklung von Berechnungsmethoden für grüne Kraftstoffe (SAF, grünes Methanol, Bio-Erdgas) sowie CCUS-Technologien. Verbesserung der Verbindung zwischen Grünstromzertifikaten und THG-Berechnungsregeln.
(4 Geordnete Erhöhung des Anteils kostenpflichtiger Zuteilung
Nutzung des Anreizmechanismus kostenpflichtiger Zuteilung, Festlegung branchenspezifischer differenzierter Anteile und incentivierender Anpassungskoeffizienten basierend auf Reduktionsleistungen, Umsetzung von Maßnahmen zur Synergie von Schadstoff- und CO₂-Reduktion sowie Aufbau von Energie- bzw. Kohlenstoff-Messsystemen. Bis 2027 Kontrolle des Anteils kostenpflichtiger Zuteilung auf unter 8%; weitere Erhöhung bis 2030.
(5) Standardisierung von Versteigerungsmechanismen und Übertragungsregeln
Etablierung eines Mechanismus, der Marktgerechtigkeit und Effizienz in Balance hält. Erarbeitung von Vorschriften zur Verwaltung der Auktionserlöse. Nutzung von Haushaltsmitteln zur Unterstützung des Marktaufbaus. Entwicklung von Regeln zur Übertragung von Kontingenten. Für in den nationalen Handel eintretende Unternehmen原则上 (grundsätzlich) dreijährige Übergangsregelung für die Übertragung überschüssiger Kontingente im Shanghaier Markt.
(6) Aufbau eines THG-Berichtssystems und Marktinformationssystems
Verknüpfung des Energieberichtssystems für Großverbraucher mit dem THG-Berichtswesen, schrittweise Absenkung der Berichtsschwelle und Verfeinerung der erfassten THG-Typen nach Sektoren. Etablierung eines