Laut dem Nationalen Amt für den öffentlichen Dienst beginnt heute die Anmeldung für die Aufnahmeprüfung 2026 des Zentralstaats und seiner nachgeordneten Behörden. Es sind 38.100 Stellen zu besetzen.

Die Online-Anmeldung ist vom 15. Oktober, 8:00 Uhr, bis zum 24. Oktober, 18:00 Uhr, über die Website „Anmeldung zur Aufnahmeprüfung 2026 des Zentralstaats und seiner nachgeordneten Behörden“ (http://bm.scs.gov.cn/kl2026) möglich. Die schriftliche Prüfung in den allgemeinen Fächern findet am 30. November zeitgleich in regierungsunmittelbaren Städten, Provinzhauptstädten, Hauptstädten autonomer Gebiete und einigen weiteren Städten statt.

Anleitung zur Anmeldung

I. Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die chinesische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • In der Regel zwischen 18 und 38 Jahre alt sein (geboren zwischen Oktober 1986 und Oktober 2007). Für Master- und Doktorabsolventen des Jahres 2026 gilt eine Altersobergrenze von 43 Jahren (geboren nach Oktober 1981).
  • Die Verfassung der Volksrepublik China sowie die Führung der Kommunistischen Partei Chinas und das sozialistische System unterstützen.
  • Über gute politische und moralische Qualitäten verfügen.
  • Körperlich und geistig in der Lage sein, die Aufgaben normal zu erfüllen.
  • Die für die Stelle erforderliche Arbeitsfähigkeit besitzen.
  • Mindestens über einen Hochschulabschluss verfügen.
  • Weitere, von der zentralen Personalbehörde für die jeweilige Stelle festgelegte Qualifikationen erfüllen.

Mit Ausnahme einiger spezieller und hochspezialisierter Stellen stellen Zentralbehörden und ihre Provinz-Nebenstellen hauptsächlich Bewerber mit mehr als zwei Jahren Erfahrung in der Basisarbeit ein. Städtische und untergeordnete Einrichtungen rekrutieren primär frische Hochschulabsolventen.

Als Basisarbeit zählt die Tätigkeit in Parteiorganisationen, Gemeindeverwaltungen oder verschiedenen Unternehmen und Einrichtungen auf Kreis-, Gemeinde- oder Dorfebene. Auch Erfahrungen in Militäreinheiten auf Regierungsebene oder niedriger, Wehrdienst bei Veteranen sowie die Teilnahme an Praktika oder Forschungsprojekten durch arbeitslose Absolventen gelten als Basiserfahrung. Für Stellen der Zentralregierung zählt auch Erfahrung in städtischen Einrichtungen als Basisarbeit. Die Erfahrung in Bezirksinstitutionen regierungsunmittelbarer Städte wird ebenfalls als Basiserfahrung gewertet. Stichtag für die Berechnung der Basiserfahrung ist Oktober 2025.

Einrichtungen auf Kreisebene und darunter in abgelegenen und schwierigen Gebieten können die Anforderungen an Bildung, Hauptfach und Berufserfahrung anpassen und separate Mindestpunktzahlen für die schriftliche Prüfung festlegen, um die Einstiegshürden angemessen zu senken. Personen, die über solche Vergünstigungen eingestellt werden, müssen mindestens fünf Jahre in Einrichtungen in abgelegenen und schwierigen Gebieten innerhalb derselben regierungsunmittelbaren Stadt dienen. Wer diese Fünfjahresfrist nicht erfüllt hat, kann nicht in übergeordnete Einrichtungen oder Nicht-Abgelegengebiete derselben Stadt, noch in Einrichtungen anderer Städte oder Provinzen versetzt werden.

Aktive Soldaten, Studierende ohne Abschluss, derzeitige Beamte und Angestellte von beamtengeführten Einrichtungen können sich nicht bewerben.

Personen mit Vorstrafen, Personen, die aus der KP Chinas ausgeschlossen wurden, Personen, die aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden, Personen unter Kreditstrafen, Personen, die schwerwiegende Prüfungsverstöße begangen haben, innerhalb von fünf Jahren entlassene Beamte und andere, denen gesetzlich die Beschäftigung im öffentlichen Dienst untersagt ist, können sich nicht bewerben.

Bewerber können sich nicht auf Stellen bewerben, die nach dem Beamtenrecht zu Interessenkonflikten führen würden, oder auf Stellen, in denen enge Verwandte Führungsmitglieder sind.

II. Bewerbungsablauf

(1) Stellenrecherche

Einzelheiten zu Stellenanzahl, konkreten Positionen, Prüfungskategorien, Qualifikationen und Kontaktinformationen sind in der Ausschreibungsbroschüre enthalten. Richtlinien, technische Anleitungen und Prüfungsmodalitäten sind im Bewerbungsleitfaden detailliert beschrieben. Beide Dokumente sind auf der speziellen Website verfügbar.

Bewerber mit Fragen zu den Stellenqualifikationen wenden sich bitte direkt an die einstellenden Institutionen.

(2) Online-Registrierung

Die Anmeldung erfolgt primär online wie folgt:

  1. Bewerbung einreichen: Bewerber können sich vom 15. Oktober, 8:00 Uhr, bis zum 24. Oktober, 18:00 Uhr, über die Website anmelden und Bewerbungen einreichen, wobei nur eine Stelle ausgewählt werden kann. Bewerber müssen die Integritätsvereinbarung sorgfältig lesen und genaue, vollständige Informationen angeben. Falschangaben führen zur Disqualifikation, schwerwiegende Verstöße werden entsprechend geahndet.
  2. Überprüfungsergebnis prüfen: Die einstellenden Institutionen überprüfen die Bewerbungen vom 15. Oktober, 8:00 Uhr, bis zum 26. Oktober, 18:00 Uhr. Bewerber können das Ergebnis auf der Website einsehen. Bewerber mit Zulassung können sich nicht für andere Stellen bewerben. Ungeprüfte oder abgelehnte Bewerbungen können bis zum 24. Oktober, 18:00 Uhr, geändert werden, danach nicht mehr.
  3. Registrierungsnummer erhalten: Zugelassene Bewerber können ihre Registrierungsnummer auf der Website nach dem 28. Oktober, 8:00 Uhr, einsehen.

Die Eignungsprüfung setzt sich während des gesamten Einstellungsverfahrens fort. Bei Nichteignung kann die Bewerbung in jeder Phase abgelehnt werden.