Großküchen müssen nach dem Einbahnstraßen-Prinzip konzipiert und eingerichtet werden: 100 % der Lebensmittel müssen über Verträge, Rechnungen und rechtliche Dokumente verfügen; Verarbeitungs- und Lagerungsprozesse müssen die „Drei-Stufen-Lebensmittelkontrolle“ strikt umsetzen. Dies sind Forderungen des Hanoi Department of Education and Training, um das Management zu stärken und die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

In einem Dokument an die Kultur- und Sozialabteilungen der Bezirke und Gemeinden sowie an angeschlossene Einheiten und Schulen zur Stärkung der Lebensmittelsicherheit für das Schuljahr 2025-2026 legt die Behörde detaillierte Aufgaben und Anforderungen dar, die strikt umgesetzt werden müssen.

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Konkret verlangt die Behörde, die Aufklärungsarbeit zu intensivieren und Wissen über Lebensmittelsicherheit und Schulverpflegung regelmäßig durch Schulungen, Konferenzen, Seminare und spezielle Themen für Mitarbeiter, Lehrer, Angestellte, Eltern und Schüler zu aktualisieren. Zudem sollen außerschulische Aktivitäten, Wettbewerbe und die Integration in geeignete Fächer zu den Themen Lebensmittelsicherheit, ausgewogene Ernährung und das Entwickeln von Gewohnheiten zur Auswahl sicherer Lebensmittel bei Schülern organisiert werden. Schüler sollen angeleitet werden, persönliche Hygiene zu praktizieren und sich vor dem Essen mit Seife und sauberem Wasser die Hände zu waschen. Die Kommunikation über Lebensmittelsicherheit soll Lehrern, Schülern und Eltern in verschiedenen Formaten vermittelt werden.

Großküchen müssen nach dem Einbahnstraßen-Prinzip gestaltet und angeordnet sein: Bereich für Rohstoffannahme – Vorbereitung – Verarbeitung – Portionierung der Mahlzeiten – Probenlagerung. Türen und Fenster müssen mit Fliegengittern versehen sein; separate Handwasch- und Sanitärbereiche für Mitarbeiter, Lehrer, Angestellte und Schüler sind erforderlich; die Versorgung mit ausreichend sauberem Wasser für den Verzehr und die Verarbeitung gemäß den Standards des Gesundheitsministeriums muss gewährleistet sein.

Die Behörde stellt klar: 100 % der Lebensmittel müssen über Verträge, Rechnungen und rechtliche Dokumente verfügen, die Herkunft und Quelle eindeutig angeben. Lebensmittel dürfen nur von Betrieben mit Zertifizierung für Lebensmittelsicherheit oder von Herstellern bezogen werden, die ihre Produkte gemäß den Vorschriften angekündigt haben. Der Einsatz von Lebensmitteln unklarer Herkunft, abgelaufener oder verdorbener Ware ist absolut verboten.

Laut dem Dokument müssen die Prozesse der Verarbeitung und Lagerung die „Drei-Stufen-Lebensmittelkontrolle“ strikt umsetzen: Kontrolle der Eingangsmaterialien, Kontrolle während der Verarbeitung und Kontrolle vor der Verwendung. Die Aufbewahrung von Lebensmittelproben muss gemäß den Richtlinien erfolgen; Utensilien zur Verarbeitung und Lagerung müssen für rohe und zubereitete Lebensmittel getrennt sein; Vorratschränke für die Lagerung von zubereiteten Speisen und Rohmaterialien müssen vorhanden sein.

100 % des Küchenpersonals und der Kantinenmitarbeiter müssen über eine Bescheinigung über Kenntnisse der Lebensmittelsicherheit und jährliche Gesundheitschecks verfügen; Schutzkleidung ist vollständig und vorschriftsmäßig zu tragen. Das liefernde Unternehmen muss eine Bescheinigung über die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsbedingungen, klare Verträge, Rechnungen und Dokumente vorweisen, die die Herkunft der Lebensmittel belegen. Einheiten, die Verträge mit Essensanbietern schließen, müssen die Lebensmittelsicherheitsbedingungen bewerten. Verträge müssen die rechtlichen Verantwortlichkeiten im Falle einer Lebensmittelvergiftung oder der Lieferung unsicherer Lebensmittel klar festlegen.

Für die Überwachungsarbeit muss jede Einheit eine Arbeitsgruppe für Lebensmittelsicherheit einrichten, die von der Leitung der Einheit (oder deren Stellvertreter) geleitet wird. Mitarbeiter, Lehrer und Angestellte sollen speziell benannt werden, um gemeinsam mit Eltern die Eingangskontrolle der Lebensmittel, die Überwachung der Verarbeitungsschritte und die Probenlagerung zu überprüfen. Betriebsordnungen sowie Pläne für regelmäßige und unangekündigte Inspektionen innerhalb der Einheit sind zu erstellen.

Die Einheiten müssen eine tägliche finanzielle Offenlegung strikt umsetzen und die Speisepläne sowie die Herkunft der in Küchen und Kantinen verwendeten Lebensmittel öffentlich machen. Schulen werden ermutigt, mit den Elternvertretungen zusammenzuarbeiten, um die Transparenz zu erhöhen und einen Konsens unter den Eltern zu schaffen.

Die Volkskomitees der Bezirke und Gemeinden sind für die Inspektion, Bewertung und Auswahl von Lebensmittel- und Rohstofflieferanten gemäß den Richtlinien des Lenkungsausschusses für Lebensmittelsicherheit und der städtischen Abteilungen verantwortlich.

Die Kultur- und Sozialabteilungen der Bezirke und Gemeinden organisieren gemeinsam mit den zuständigen Behörden Anleitung, Inspektion und Überwachung der Verpflegungsarbeit in den Einheiten und Schulen. Sie kontrollieren die Herkunft der Lebensmittel, managen die Aktivitäten der Lebensmittelanbieter in der Nähe der Schultore und ergreifen umgehend Maßnahmen oder beraten bei der Handhabung, wenn ein Risiko für Lebensmittelsicherheitsvorfälle besteht. Im Falle eines Vorfalls müssen Bildungseinrichtungen sofort die Volkskomitees der Bezirke/Gemeinden und die Gesundheitsbehörden informieren; gleichzeitig sind Erste Hilfe, Eindämmungsmaßnahmen zu organisieren und Lebensmittelproben für die Untersuchung aufzubewahren.

Schulleiter tragen die vollständige Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit an ihrer Einheit; bei Verstößen oder Lebensmittelvergiftungen müssen sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung übernehmen. Die Schulleiter sind angewiesen, jährliche Pläne für Lebensmittelsicherheit zu entwickeln, verantwortliches Personal zu benennen, interne Inspektions- und Überwachungsvorschriften zu erlassen; Mittel und Einrichtungen aus dem Haushalt und anderen legalen Quellen gemäß den Vorschriften bereitzustellen; sowie Aufzeichnungen, Dokumente und Protokolle zur Lebensmittelsicherheit vollständig aufzubewahren.

Schulleiter müssen die strikte Durchführung der Bewertung und Überprüfung von Lebensmittellieferanten (einschließlich Trinkwasser, Milch und Milchprodukten), Rohstoffen und der Gemeinschaftsverpflegung organisieren.