Die Stadtverwaltung Bandung hat ihre Bereitschaft bekräftigt, sich dem Zivilverfahren zu stellen, das von der ehemaligen Leitung der Yayasan Margasatwa Tamansari (YMT), der vorherigen Betreiberin des Bandung Zoos, eingereicht wurde. Die Klage ist beim Bezirksgericht Bandung unter der Aktenzeichennummer 377/Pdt.G/2025/PN Bdg offiziell registriert und im Fallverfolgungssystem (SIPP) gelistet.
Der Vizebürgermeister von Bandung erklärte, dass das rechtliche Vorgehen der Klägerin das Recht jedes Bürgers sei. Die Stadtverwaltung habe nichts gegen die Klage einzuwenden und stelle sicher, dass allen rechtlichen Verfahren gemäß den Vorschriften entsprochen werde.
„Jeder hat das Recht, Klage einzureichen. Wir sind darauf vorbereitet, über die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung zu antworten“, sagte er nach seiner Teilnahme an der Sozialisierung des Integritätsbewertungs-Surveys und des Programm zur Kontrolle von Vorteilszuwendungen im Grand Preanger Bandung.
Er erläuterte, dass die Stadtverwaltung Bandung ein Rechtsteam für die Bearbeitung dieses Falls bereitgestellt habe.
„Falls es tatsächlich vor Gericht geht, wird unser Rechtsdezernent den gesamten Prozess managen. Alle Vorbereitungen sind getroffen“, so der Vizebürgermeister.
Ein Sprecher der ehemaligen Leitung bestätigte seinerseits die Klageerhebung. Ihm zufolge bezieht sich der Streit auf das Nutzungsrechtszertifikat für das Zoogelände, das seit Langem ein Streitpunkt zwischen der Stiftung und der Stadtverwaltung Bandung sei.
„Ja, es geht um das Nutzungsrechtszertifikat für das Land“, sagte er, ohne weitere Einzelheiten zum Klageinhalt preiszugeben.
Der Leiter für Information und Rechtliche Dienste der Generalstaatsanwaltschaft West-Java erläuterte, dass das knapp 14 Hektar große Zoogelände seit 2005 in der Bestandskarte Modell A (KIB) der Stadtverwaltung Bandung als regionales Eigentum verzeichnet sei. Der Landpachtvertrag sei am 30. November 2007 ausgelaufen, doch die Stiftung habe den Zoo weitergeführt, ohne ihre Verpflichtungen gegenüber der regionalen Landeskasse zu erfüllen.