Bekanntmachung des Amts für Marktaufsicht der Stadt Shenzhen, Niederlassung Nanshan (Nr. 23 [2025])
An die betroffenen Stellen:
Bei den nachstehend aufgeführten Sondergeräten, die bei Ihrer Einrichtung registriert sind oder sich in Ihrem Eigentum befinden, hätten gemäß den geltenden Vorschriften zur Nutzungsregistrierung bereits Stilllegungs- oder Löschungsverfahren durchgeführt werden müssen. Dies ist jedoch unterblieben. Da ein Kontakt zu Ihrer Einrichtung nicht hergestellt werden konnte (deregistriert, nicht mehr geschäftstätig oder umgezogen), ist es unserer Behörde nicht möglich, die für die Sondergeräte verantwortliche Stelle zu erreichen.
Alle betroffenen Stellen sind verpflichtet, die Löschungs- oder Stilllegungsverfahren gemäß den Vorschriften innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abzuschließen. Sollte die Bearbeitung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, wird unsere Behörde die betreffenden Sondergeräte auf Grundlage der „Vorschriften für die Verwaltung des Betriebs von Sondergeräten“ (TSG 08-2017) stilllegen bzw. die Registrierung löschen (siehe beigefügte Liste).
Dienststellenzugang: Dienstleistungszentrum des Stadtbezirks Nanshan, Shenzhen Bay Sports Center, Zufahrtsstraße 3001 Binhai Avenue (ein separater Bau auf der Südostseite des Shenzhen Bay Sports Centers).
Telefonische Auskunft: 0755-26880200.
Hiermit wird dies bekannt gegeben.
Anlage: Liste der Sondergeräte, die stillzulegen oder deren Registrierung zu löschen ist