Leserfrage: Können Bürger, die bereits Personalausweise besitzen, aber noch keine Irisdaten hinterlegt haben, trotzdem neue Ausweise beantragen?

Rechtliche Regelungen zu Irisdaten:

Gemäß Artikel 46 des Identitätsgesetzes vom 27. November 2023:

  1. Personalausweise, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt wurden, bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, sofern nicht Absatz 3 dieses Artikels Anwendung findet. Bürger können bei Bedarf einen Ersatzausweis beantragen.
  2. Gültige Personalausweise mit Ablaufdatum nach dem 31. Dezember 2024 können bis zu diesem Datum genutzt werden.
  3. Personalausweise oder Identitätskarten, die zwischen dem 15. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 ablaufen, bleiben bis zum 30. Juni 2024 gültig.
  4. Für die Verwendung von Personalausweisen in vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erstellten Dokumenten gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes, bis diese Dokumente geändert oder ersetzt werden.

Punkt b, Absatz 1, Artikel 23 des Identitätsgesetzes vom 27. November 2023 bestimmt:

Behörden müssen bei der Erfassung von Identifikations- und biometrischen Daten Gesichtsbilder, Fingerabdrücke und Iris-Scans von Antragstellern für Personalausweise erfassen.

Daher bleiben Personalausweise ohne Irisdaten gültig und müssen nicht ersetzt werden:

  • Vor dem 1. Juli 2024 ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
  • Ausweise mit Ablauf zwischen 15. Januar 2024 und 30. Juni 2024 bleiben bis 30. Juni 2024 nutzbar.

Alle neuen oder ersetzten Ausweise ab 1. Juli 2024 müssen biometrische Daten inklusive Iris-Scans enthalten.

Können Bürger ohne Irisdaten neue Personalausweise beantragen? - Bild 2.

Die offizielle Zustimmung des Nationalen Parlaments zur Umstellung von Bürgerausweisen auf Identitätskarten mit Irisdatenerfassung in der nationalen Datenbank hat landesweit Aufmerksamkeit erregt.