Die Regierung hat zwei Finanzministerverordnungen (PMK) erlassen, die Steuerbestimmungen für Edelmetallgeschäfte regeln. Dabei handelt es sich um die PMK Nr. 51 von 2025 und PMK Nr. 52 von 2025.
Beide Verordnungen traten am 25. Juli 2025 in Kraft und gelten seit dem 1. August 2025. Ziel ist die Vereinfachung rechtlicher Rahmenbedingungen und mehr Planungssicherheit.
Hintergrund ist die Anpassung der Steuerpolitik an Branchenentwicklungen gemäß dem Gesetz Nr. 4/2023 zur Finanzsektorentwicklung (P2SK), um Edelmetallgeschäfte zu unterstützen.
Zu Edelmetallgeschäften zählen Lagerung, Finanzierung, Handel und Verwahrung durch Finanzdienstleister.
Bisher führten Überschneidungen zwischen PMK 48/2023 und PMK 81/2024 zu Doppelbesteuerung: Verkäufer erhoben 0,25% auf Verkäufe an Edelmetallbanken, während Käufer (Edelmetallbanken) 1,5% auf denselben Kauf anwendeten.
Die neuen Regelungen beseitigen diese Überschneidungen. PMK Nr. 51/2025 regelt die Einkommenssteuer (Art. 22) bei Warenlieferungen, Importen und anderen Geschäftsbereichen.
Wesentliche Punkte der PMK-51/2025:
- Edelmetallbanken werden als Steuereinnehmer für Goldbarrenkäufe benannt
- 0,25% Steuer auf Goldbarrenimporte
- Befreiung von Art. 22-Steuer für Endverbraucherkäufe unter 10 Mio. IDR
PMK Nr. 52/2025 ändert PMK Nr. 48/2023 zu Einkommenssteuer (PPh) und/oder Mehrwertsteuer (PPN) für Schmuck, Goldbarren und verwandte Dienstleistungen.
PMK-52/2025 regelt:
- Befreiung für Verkäufe an Endverbraucher, KMUs mit Endbesteuerung und steuerbefreite Einrichtungen
- Ausnahmen gelten auch für Geschäfte mit der Zentralbank, digitalen Goldmärkten und Edelmetallbanken
Beide Regelungen bestätigen: Goldbarrenkäufe durch Endverbraucher bei Edelmetallbanken unterliegen nicht der Art. 22-Steuer. Transaktionen unter 10 Mio. IDR sind befreit, darüber fällt 0,25% Steuer an.
Die Anpassungen dienen der Vermeidung von Doppelbesteuerung, nicht der Einführung neuer Steuern. Weitere Feinjustierungen folgen.

Die PT Bank Rakyat Indonesia (BRI) erhielt 15 Auszeichnungen bei den FinanceAsia Awards & Asia’s Best Companies 2025, darunter Beste inländische Depotbank, was ihre Marktführerschaft unterstreicht.
Seit 1996 – also seit über 29 Jahren – spiegelt dieser Erfolg das Vertrauen in BRI Depotservices wider.
Laut BRI-Vorstand zeigen die Auszeichnungen anpassungsfähige Depotdienstleistungen, innovative Produkte und die Reaktion auf dynamische Marktbedürfnisse.
Bis Juni 2025 erreichte BRI verwahrte Vermögenswerte (AUC) von 1.500 Billionen IDR (+10% im Jahresvergleich) – Marktführer in Indonesien.
BRI Depot betreut:
- Investmentfonds
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- Privatanleger
mit transparenten, regulierungskonformen Systemen.
Als Pionier für forderungsbesicherte Wertpapiere (EBA) stärkte BRI Depot seine Kompetenz durch:
- Euroclear-Mitgliedschaft
- Scharia-Zertifizierung
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Erfahrene Teams und hochwertige Systeme unterstützen Services wie Wertpapierverwahrung, Investmentfonds und globale Depotgeschäfte.