Ich habe eine 80-jährige Schwiegermutter. Derzeit ist sie noch gesund genug, um sich an der Gartenarbeit zu erfreuen, aber neulich sagte sie zu mir: „Wenn ich mich nicht mehr bewegen kann, verlasse ich mich auf Sie.“ Neben meinem Mann, der der älteste Sohn ist, hat sie noch zwei Töchter. Alle drei leben in der gleichen Stadt. Als ich den Wunsch meiner Schwiegermutter nach Pflege mit meinem Mann besprach, sagte er: „Du bist die Frau des ältesten Sohnes“, was bedeutet, dass es für mich selbstverständlich ist, mich um sie zu kümmern. Ist es wirklich meine Aufgabe als „Frau des ältesten Sohnes“? (Frau in den 60ern, Sapporo)
die Pflicht liegt bei den direkten Nachkommen, aber Zusammenarbeit ist notwendig
Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass die „Ehefrau des ältesten Sohnes“ für den Unterhalt sorgen muss. Was die Unterhaltspflicht betrifft, so heißt es im Gesetz (Zivilgesetzbuch, Artikel 877): „Direkte Nachkommen in gerader Linie und Geschwister haben die Pflicht, sich gegenseitig zu unterstützen“
Unterhalt bedeutet, jemandem, der sich nicht selbst versorgen kann, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Im Prinzip sind die direkten Nachkommen – ihre Kinder (Ihr Mann und seine Schwestern) – dazu verpflichtet.
Schwiegereltern (z. B. Schwiegertöchter oder Schwiegersöhne) sind rechtlich nicht verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Ehegatten sind jedoch zur Zusammenarbeit verpflichtet (Zivilgesetzbuch, Artikel 752). Wenn Ihr Mann Pflegeleistungen erbringt, wird von Ihnen erwartet, dass Sie ihm dabei helfen.