SURABAYA – Die Gouverneurin von Ost-Java wurde am Donnerstag (10.7.2025) vom Ermittlungsteam der Korruptionsbekämpfungskommission (KPK) im Hauptquartier der Regionalpolizei Ost-Java befragt. Die Befragung erfolgte in ihrer Eigenschaft als Zeugin in einem Fall mutmaßlicher Korruption, der aus dem Haushalt der Provinz Ost-Java für die Jahre 2021–2022 stammt.
Ein Professor der Universität Airlangga (Unair) erklärte dazu, dass die Befragung einer regionalen Führungsperson als Zeugin ein normaler Teil des rechtlichen Verfahrens sei.
„Regionale Führungskräfte sind tatsächlich für die Verwaltung der lokalen Finanzen verantwortlich, wie im Gesetz Nr. 23 von 2014 geregelt. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Zeugenbefragung nicht automatisch eine Verwicklung in strafbare Handlungen bedeutet“, so der Professor.
Er führte weiter aus, dass die KPK im Rahmen von Ermittlungen Informationen aus verschiedenen Quellen benötige, darunter Zeugen, Experten und Verdächtige. Zeugenaussagen seien ein entscheidendes Element, um den Ablauf zu rekonstruieren und festzustellen, ob eine Straftat vorliege.
„Zeugenaussagen werden mit anderen Beweisen abgeglichen und überprüft. Sie können nicht isoliert betrachtet werden“, ergänzte der Professor.
Er mahnte die Öffentlichkeit, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, da es in diesem Fall um die Verteilung von Gemeinschaftsfördergeldern gehe, die aus legislativen Vorschlägen oder öffentlichen Anhörungen stammten.
Laut dem Professor sei die Budgetierung von Fördermitteln gesetzlich eine gemeinsame Aufgabe von Exekutive und Legislative im Rahmen des Haushaltsprozesses. Bei Abweichungen in der Praxis müsse sich die Strafverfolgung jedoch gegen die tatsächlichen Verantwortlichen richten.
„Wer rechtswidrig handelt oder Befugnisse missbraucht und dadurch Staatsfinanzen schädigt, muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, betonte der Professor.
In diesem Fall hat die KPK 21 Personen als Verdächtige benannt. Vier davon sind Bestechungsempfänger, darunter drei Staatsbeamte und ein Mitarbeiter, während die übrigen 17 Bestechungsgeber sind – darunter 15 Privatpersonen und zwei Beamte.
Die Identitäten der Verdächtigen wurden jedoch noch nicht öffentlich bekannt gegeben.
Ein Verwaltungsrechtsexperte der Unair unterstützte die Position des Professors und forderte die Öffentlichkeit auf, sich nicht von haltlosen Meinungen beeinflussen zu lassen.
„Ob eine Handlung eine Straftat darstellt, entscheidet die Bewertung der Ermittler auf Grundlage von Fakten, Beweisen und Indizien – nicht allein aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen“, erklärte der Experte.
Rechtliche Verfahren mit öffentlichen Amtsträgern sollten proportional betrachtet werden. Eine Zeugenbefragung sei Teil des Ermittlungsprozesses zur Wahrheitsfindung und kein Hinweis auf direkte Verwicklung.
Die Öffentlichkeit solle den Grundsatz der Unschuldsvermutung wahren und die offiziellen Ermittlungsergebnisse der KPK abwarten.