Ohne die Vorlage von Ausgabenabrechnungen oder eines ‚Verwendungsnachweises‘ werden keine Zuschüsse mehr gewährt. Das hat der Kolkata High Court am Mittwoch klargestellt. Erneut hatten Durga-Puja-Komitees die Frage der Zuschüsse vor Gericht gebracht. Der Vorwurf lautet, dass keine Rechenschaft über die Verwendung der Gelder abgelegt werde. Nach der Anhörung wies die Kammer von Richter Sujoy Pal und Richterin Smita Das an, dass Zuschüsse nur noch nach Vorlage der Ausgabenabrechnungen ausgezahlt werden.

Ein Fall betreffend Zuschüsse an Durga-Puja-Komitees war beim High Court (Kolkata High Court) anhängig. In einer vorangegangenen Anhörung hatte die Kammer von Richter Sujoy Pal den Staat angewiesen, alle relevanten Informationen per eidesstattlicher Versicherung vorzulegen. Während der Anhörung am Mittwoch stoppte das Gericht die Zuschüsse nicht. Die Kammer von Richter Sujoy Pal und Richterin Smita Das hat jedoch eine Bedingung festgesetzt. Die Anordnung des Gerichts besagt, dass nur die Komitees die Mittel erhalten, die ihre Ausgabenabrechnungen eingereicht haben. Komitees, die keinen ‚Verwendungsnachweis‘ erbracht haben, können nicht bezahlt werden. Das Gericht fügte hinzu, dass die Puja-Komitees gemäß früherer Anordnungen erneut Verwendungsnachweise vorlegen müssen. Diese Nachweise müssen innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden.

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Wie viele Puja-Komitees erhalten staatliche Zuschüsse? Der Staat informierte das Gericht per eidesstattlicher Erklärung, dass im letzten Jahr 2.876 Puja-Komitees im Bereich der Kolkata Police Zuschüsse erhielten. Jedes Puja-Komitee in der Stadt hatte seine Ausgabenabrechnungen oder den ‚Verwendungsnachweis‘ fristgerecht eingereicht. Von der Bezirkspolizei wurden 41.799 Schecks vorbereitet. Davon nahmen 41.795 Puja-Komitees diesen Zuschuss an. 41.792 Puja-Komitees reichten ihre Ausgabenabrechnungen ein. Drei Puja-Komitees in Siliguri legten ihren ‚Verwendungsnachweis‘ nicht vor.

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In früheren Anhörungen hatte der Generalanwalt, der den Staat vertritt, erklärt, dass der Chief Minister die Zuschüsse im öffentlichen Interesse ankündigt und jedes Jahr eine Klage eingereicht wird. Nach dem Puja-Fest habe der Fall keinen Wert mehr. Er hatte beantragt, die Klage abzuweisen. Das Gericht ordnete jedoch die Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung an.

Bemerkenswert ist, dass der Staat im Jahr 2019 Zuschüsse in Höhe von jeweils 25.000 Rupien für Durga-Puja-Komitees ankündigte. Im Jahr 2020 wurde bekannt gegeben, dass der Zuschussbetrag auf jeweils 50.000 Rupien erhöht werden soll. In diesem Jahr wurde der Zuschuss auf 1.10.000 Rupien erhöht. Auch in diesem Jahr wurde eine Klage eingereicht, um diese Zuschüsse zu stoppen, was jedoch nicht gelang.