Bekanntmachung zur Veröffentlichung der „Verwaltungsmaßnahmen für den Shanghaier Kommunalfonds (Versuchsweise)“ durch das Amt des Allgemeinen Büros der Shanghaier Stadtverwaltung
An alle Bezirksverwaltungen, Kommissionen, Büros, Ämter und relevanten Einheiten der Stadtverwaltung:
Die „Verwaltungsmaßnahmen für den Shanghaier Kommunalfonds (Versuchsweise)“ wurden von der Stadtverwaltung genehmigt und werden hiermit veröffentlicht. Bitte setzen Sie diese Maßnahmen gewissenhaft um.
Verwaltungsmaßnahmen für den Shanghaier Kommunalfonds (Versuchsweise)
Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Diese Maßnahmen wurden entwickelt, um ein wissenschaftlich fundierteres und effizienteres Management-System für kommunale Investitionsfonds zu etablieren. Sie dienen der Förderung hochwertiger Entwicklungen und sollen die Rolle der Fonds im Dienst der wirtschaftlichen Entwicklung Shanghais besser zur Geltung bringen. Grundlage bilden Rechtsvorschriften wie das „Haushaltsgesetz der Volksrepublik China“ sowie Dokumente wie die „Leitlinien zur Förderung hochwertiger Entwicklungen bei kommunalen Investitionsfonds“ des Allgemeinen Büros des Staatsrats, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Artikel 2
Kommunale Investitionsfonds im Sinne dieser Maßnahmen sind Fonds, die von Verwaltungsebenen dieser Stadt durch Haushaltszuweisungen – allein oder gemeinsam mit privatem Kapital – eingerichtet werden. Sie wenden marktorientierte Methoden wie Eigenkapitalbeteiligungen an, um verschiedene Formen privaten Kapitals zur Unterstützung verwandter Industriezweige, Sektoren sowie Innovation und Unternehmertum zu lenken.
Artikel 3
Öffentliche Kapitalbeteiligungen beziehen sich auf Mittel, die durch die Finanzabteilung über den allgemeinen Haushalt, den Fonds-Haushalt der Verwaltung und den Haushalt für den Betrieb staatlicher Kapitalien bereitgestellt werden. Regionen, die grundlegende Ausgaben wie die Sicherung der Lebensgrundlagen, Gehälter und Betriebskosten nicht vollständig gewährleisten können, oder Regionen mit hohen Schuldenrisiken, dürfen keine neuen Fonds mit öffentlichen Mitteln einrichten.
Artikel 4
Öffentliche Kapitalbeteiligungen umfassen in erster Linie direkte Haushaltsbeiträge und Vereinbarungen, bei denen Mittel staatlichen Unternehmen zur Beteiligung anvertraut werden. Fonds, die durch die Kapitalisierung staatlicher Unternehmen gegründet werden und bei denen die relevanten Mittel ausdrücklich für Fondsbeteiligungen bestimmt sind, sind als kommunale Investitionsfonds zu verwalten.
Artikel 5
Kommunale Investitionsfonds sollen den effektiven Markt mit einem aktiven Staat verbinden, staatliche Führung und politische Ausrichtung betonen und sich auf große nationale und städtische Strategien, Schlüsselsektoren sowie Bereiche konzentrieren, in denen der Markt nicht vollständig funktioniert. Sie sollten privates Kapital anziehen und nutzen, um neue Produktivkräfte zu entwickeln, die Kapazitäten für wissenschaftliche und technologische Innovation sowie die Führung in Hochtechnologiebranchen zu stärken und so die Etablierung Shanghais als global einflussreiches Zentrum für wissenschaftliche und technologische Innovation zu beschleunigen.
Artikel 6
Kommunale Investitionsfonds werden hauptsächlich in Industrie-Investmentfonds und Wagniskapitalfonds (Venture Capital) unterteilt. Industrie-Investmentfonds sollen eine führende und antreibende Rolle in der industriellen Entwicklung spielen, sich auf die Verbesserung des modernen Industriesystems konzentrieren und in Schlüsselbereiche der industriellen Wertschöpfungskette investieren. Wagniskapitalfonds sollen neue Produktivkräfte entwickeln, wissenschaftliche und technologische Innovationen unterstützen und frühe, kleinere Investitionen in Hightech-Bereiche priorisieren.
Kapitel 2: Einrichtung von Fonds
Artikel 7
Alle Verwaltungsebenen sollen die Gesamtplanung und Ressourcenkoordination kommunaler Investitionsfonds stärken. Die Fondsverteilung sollte angemessen konzentriert sein; grundsätzlich sollte dieselbe Verwaltung nicht wiederholt Fonds in derselben Branche oder demselben Sektor einrichten, um homogenen Wettbewerb und Zersplitterung zu vermeiden.
Artikel 8
Die städtische Entwicklungs- und Reformbehörde wird gemeinsam mit der städtischen Finanzabteilung und anderen zuständigen Fachabteilungen eine Liste von Schwerpunktinvestitionsbereichen für kommunale Investitionsfonds auf der Grundlage nationaler und städtischer Entwicklungspläne erstellen. Diese Liste wird der Stadtverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Sie wird zeitnah an Veränderungen in der Branchenstruktur angepasst, um die Lenkung und Bewertung der Investitionsausrichtung zu stärken.
Artikel 9
Die städtische Finanzabteilung wird gemeinsam mit den zuständigen Fachabteilungen das Gesamtmanagement der Fondsverteilung in dieser Stadt auf der Grundlage der Anforderungen an den Aufbau eines modernen Industriesystems und der Liste der Schwerpunktinvestitionsbereiche stärken. Sie wird die Bezirke bei der Fondsgründung anleiten. Die Bezirke werden zur Beteiligung an der Einrichtung städtischer Fonds ermutigt und sollen aktiv Kapitalbeteiligungen von nationalen Fonds anstreben, um Synergien zu bilden.