Das Ministerium für Bildung und technische Bildung hat die Einzelheiten und Schritte für die Überprüfung und Anmeldung zum Antragsformular für die Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife 2026 bekanntgegeben. Es bestätigte, dass der kommende Donnerstag, der 5. Februar 2026, die letzte Frist für die elektronische Anmeldung über die offizielle Website des Ministeriums ist.
Das Ministerium erläuterte, dass die Schülerinnen und Schüler ihre elektronischen Formulare ab Sonntag, dem 8. Februar 2026, bei ihren Schulen einreichen können. Es betonte die Notwendigkeit, die festgelegten Fristen einzuhalten, um zu verhindern, dass ein Schüler oder eine Schülerin als nicht angemeldet gilt.
Das Ministerium bestätigte, dass der Schüler oder die Schülerin das ausgedruckte elektronische Formular in vollständig ausgefülltem Zustand beim zuständigen Schulpersonal für Schülerangelegenheiten abgeben muss. Dem Antrag sind beizufügen: die originale aktuelle computergestützte Geburtsurkunde, eine Kopie des Personalausweises sowie drei aktuelle persönliche Passfotos im Format 4×6 cm, die mit dem Foto auf dem Formular übereinstimmen. Auf der Rückseite der Fotos müssen Vor- und Nachname des Schülers oder der Schülerin stehen, versehen mit dem Dienstsiegel der Republik.
Bildungsministerium gibt Einzelheiten und Schritte für die Überprüfung und Anmeldung zum Antragsformular 2026 bekannt
Das Ministerium betonte die Verpflichtung des Schülers oder der Schülerin sowie der Erziehungsberechtigten, eine schriftliche Erklärung zu unterschreiben, in der sie versichern, kein Mobiltelefon oder andere elektronische Geräte in den Prüfungsraum mitzubringen. Dies geschieht nach Kenntnisnahme der entsprechenden ministeriellen Regelung.
Es wies darauf hin, dass der Schulberater für die genaue Überprüfung der Formulardaten verantwortlich ist. Dabei sind insbesondere die Fachrichtung, Fremdsprachen, Religionszugehörigkeit, übersetzte Fächer sowie nicht bestandene Fächer von Wiederholungsschülern zu prüfen. Zudem muss die Gültigkeit der Schüleranmeldung an privaten, gebührenpflichtigen Schulen sichergestellt werden.
Das Ministerium erläuterte außerdem, dass für die Ausstellung eines Zeugnisses über nicht bestandene Fächer pro Schüler (ein aktuell eingeschriebener Wiederholungsschüler) eine Gebühr von 20 Pfund anfällt. Die Beträge sind über eine einzige Postscheckanweisung auf den Namen der Zentralverwaltung für Prüfungen zu entrichten.
Das Ministerium schloss seine Mitteilung mit der Bestätigung, dass kursierende Gerüchte über eine Verschiebung des Beginns des zweiten Schulhalbjahrs 2026 nicht zutreffen. Es betonte die Verpflichtung der Schulen, sich an den genehmigten akademischen Kalender zu halten.