Das Internet braucht Höflichkeit und Respekt vor dem Gesetz. Jedes Klicken zum Liken, jedes Teilen eines Bildes oder jeder scheinbar harmlose negative Kommentar kann potenziell gegen das Gesetz verstoßen und sogar Betroffene in eine Krise stürzen.

Die öffentliche Meinung wird erneut durch einen Vorfall aufgewühlt, bei dem private, sensible Clips und Bilder einer Person verbreitet wurden. Dies ist nicht das erste Mal.

Wie schon bei mehreren Vorfällen zuvor taucht erneut die Frage der Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf. Viele Menschen betrachten dies als normales Online-Verhalten, als „Drama-Gucken“, ohne zu erkennen, dass sie selbst mit einem einzigen Klick rechtswidrig handeln.

Wenn der Cyberspace zu einem unsichtbaren „Moral-Tribunal“ wird

Wenn ein „sensibler“ Clip auftaucht, ist die erste Reaktion vieler: „Link?“, „Drama gucken“ und teilen. Doch sie vergessen, dass hinter diesen Bildern das Leben, die Ehre und die Würde eines Menschen stehen.

Diese Situation verwandelt sich in ein unsichtbares „Moral-Tribunal“, bei dem sich jeder Teilnehmer das Recht anmaßt, zu „richten“, ohne sich an rechtliche oder ethische Standards zu halten.

Anstößige, abwertende und verleumderische Kommentare sind nicht nur virtuelle Worte, sondern echte „Geschosse“, die tiefe psychische Verletzungen verursachen, Ruf und Karriere zerstören und Betroffene sogar zu negativen Handlungen treiben können.

Soziale Medien konten, im Wettlauf um Follower und Likes, teilen solche Inhalte bedenkenlos, obwohl es sich um eine schwerwiegende Verletzung der Persönlichrechte anderer handelt. Momentane Neugier und Voyeurismus, gepaart mit mangelndem Rechtsverständnis, haben viele normale Social-Media-Nutzer zu Gesetzesbrechern gemacht.

Die rechtliche Grenze wird „unbeabsichtigt“ überschritten

Unser Rechtssystem hat die Rechte von Personen an ihrem Bild und ihrem Privatleben klar und streng geregelt. Das Verbreiten, Kommentieren und Teilen sensibler Inhalte sind rechtswidrige Handlungen.

Recht am eigenen Bild: Es muss betont werden, dass das Gesetz das Recht am eigenen Bild einer Person streng schützt. Die Nutzung des Bildes einer anderen Person erfordert deren Einwilligung. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung bedeutet auch nicht die Erlaubnis, die Ehre oder Würde zu verletzen.

Jede Nutzung eines Bildes (selbst wenn erlaubt), die von spekulativen Kommentaren oder Aufforderungen, das Privatleben zu „sezieren“, begleitet wird, mit dem Ziel, die Ehre und Würde der abgebildeten Person zu verunglimpfen oder zu beleidigen, stellt einen Rechtsverstoß dar und muss geahndet werden.

Recht auf Privatleben und persönliche Geheimnisse: Private Verhaltensweisen und Aktivitäten, unabhängig davon, wo sie stattfinden – in einem Büro, einer privaten Wohnung etc. – fallen in den geschützten Bereich. Das willkürliche Sammeln und erst recht das öffentliche Verbreiten solcher Clips (die oft illegal aus Überwachungskameras extrahiert wurden) ist eine rechtswidrige Verletzung des Privatlebens einer Person.

Verletzung von Ehre, Würde und Reputation: Die Verletzung hört nicht beim ursprünglichen Poster auf. Neben der Verbreitung des Clips verletzen anstößige, abwertende, verleumderische und beleidigende Kommentare, die sich gegen die betroffene Person richten, direkt das Recht auf Schutz der Ehre, Würde und des Ansehens.

Wichtig ist, dass jeder beleidigende Kommentar eine eigenständige Rechtsverletzung darstellt. Das Gesetz erlaubt es niemandem, sich mit der Ausrede der „Kritik an Fehlverhalten“ zu Beleidigungen oder Erniedrigungen anderer hinreißen zu lassen.

Strenge Sanktionen

Das Verbreiten und das Verfassen anstößiger Kommentare sind nicht nur unethische Handlungen, „Spaß“ oder der Versuch, „moralisch überlegen“ zu erscheinen, sondern können auch Straftatbestände erfüllen. Das Gesetz sieht sehr konkrete und strenge Sanktionen vor, mit denen Verstoßende konfrontiert werden können – von der administrativen und zivilrechtlichen bis hin zur strafrechtlichen Verantwortung.

Ordnungsrechtliche Behandlung: Die entsprechenden Vorschriften regeln klar, dass Personen, die Informationen anderer Organisationen oder Personen ohne Einwilligung oder zu falschen Zwecken sammeln, verarbeiten und nutzen oder die gefälschte Informationen, unwahre Behauptungen, Beleidigungen oder Verleumdungen der Ehre und Würde einer Person verbreiten…, mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen belegt werden können.

Das Bußgeld für diese Verstöße kann mehrere zehntausend Euro betragen.

Zivilrechtliche Haftung: Die geschädigte Partei (die betroffene Person) hat das Recht, vor Gericht Schadensersatz für materielle und immaterielle Schäden zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Schwere der Verletzung ab, kann aber beträchtlich sein, insbesondere wenn die Verbreitung weitreichend war und erheblichen Rufschaden verursacht hat.