Stadt startet Sonderüberprüfung der Mietbeihilfen
Die Stadt führt von Oktober bis November 2025 eine Sondererhebung bei Familien durch, die derzeit Mietbeihilfen erhalten. Dabei werden 1.000 Haushalte stichprobenartig ausgewählt und ihre tatsächliche Wohnsituation vor Ort überprüft.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt solche Sonderüberprüfungen der Mietbeihilfen durchführt. Die Maßnahme erfolgt gemäß den relevanten Vorschriften und zielt darauf ab, die Überwachung und Verwaltung der Mietbeihilfe-Vergabe zu stärken. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentlichen Mittel für städtische Sozialwohnungsprojekte vollständig und zweckgebunden verwendet werden.
Mietbeihilfen sind ein wichtiges Instrument, um Wohnungsprobleme von Familien zu lösen. Berechtigte Familien können Wohnungen auf dem freien Markt anmieten und Mietbeihilfen beantragen. Dies gewährleistet eine flächendeckende Versorgung und steigert die Zufriedenheit der Menschen.
Bei der Sondererhebung wird schwerpunktmäßig überprüft, ob die geförderten Familien tatsächlich an den gemeldeten Mietadressen wohnen. Mitarbeiter mit einheitlichen Dienstausweisen werden die bei der Beantragung der Beihilfe angegebenen Wohnadressen aufsuchen.
Laut den geltenden Vorschriften werden Fälle, in denen Familien nicht an den gemeldeten Adressen wohnen, als Verdachtsfälle eingestuft und an die zuständigen Wohnungsämter der Bezirke zur weiteren Untersuchung übergeben. Bei bestätigten Fällen von Betrug oder unrechtmäßig bezogenen Leistungen müssen die Betreffenden die Beihilfen zurückzahlen und mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Für Anfragen und Hinweise auf Verstöße steht die Telefonnummer 010-55598608 zur Verfügung.